Wichtiges zur Flüssiggasbestellung

Wer die Flüssiggasbestellung für sein Unternehmen aufgeben möchte, verlässt sich meistens auf den Ruf des Auftragnehmers. Er kontaktiert außerdem seine Geschäftspartner und bittet sie um aussagefähige Referenzen. Private Kunden suchen alternativ im Internet nach aussagefähigen Angeboten. Neben dem Preis kommt es auf die Qualität und die Menge an.

Unternehmen können auch komplette Pakete von ihren Geschäftspartnern erwerben.. Zum Equipment zählen beispielsweise die Gaszähler, Rohrleitungen sowie deren Montagen. Außerdem führen die Techniker oder beauftragten Subunternehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Anlageprüfungen aus und übernehmen die Sicherheitskontrollen.

Die Flüssiggasbestellung kann per Mail, Fax oder Telefon erfolgen. Seriöse Anbieter stellen auf ihren Websites kundenorientierte und fachbezogene Formulare bereit. In ihnen kann der Käufer seine privaten oder unternehmensbezogenen Angaben machen. Die übermittelten Daten sichert er im Idealfall mit einem persönlichen Passwort ab, das er über die Cloud anlegt. Nach der erfolgreichen Lieferung kann der Kunde eine positive Beurteilung schreiben, die er auf die Website des Gaslieferanten hochlädt.

Im ersten Schritt wählt er die Behälter und Bestellmenge aus. Sie kann in einer Einzel- oder Sammelbestellung erfolgen. Bei einer kleinen Menge kommt eine Gasflasche infrage. Unternehmen benötigen jedoch in vielen Fällen größere Einheiten, die in firmeneigene Tanks eingeleitet werden müssen. Während man bei kleinen Lieferungen den Transport separat in Rechnung stellt, erfolgt eine große Bestellung ohne weitere Kostenbestandteile.

Gewerbliche als auch private Kunden bekommen nach der abgeschlossenen Bestellung jeweils ein Avis, das ihnen im Rahmen der Auftragsbestätigung zugeht. Es enthält die genauen Bestelldaten, auf deren Basis der Tankwagen oder die Gasflasche befüllt wird. Die Bezahlung erfolgt entweder auf Rechnung oder per Vorkasse.

Bevor der Tankwagen kommt, hat der Besteller jedoch einige Vorkehrungen zu treffen. So kann der Lastkraftwagen einen Radius innerhalb von dreißig Metern zum Tank nutzen, um dessen Befüllung ordnungsgemäß durchzuführen. Der Gasbehälter darf jedoch nur bis zu einem Volumen von bis zu fünfundachtzig Prozent befüllt werden. Das hängt mit der Ausdehnung des Gases innerhalb des Gefäßes sowie der damit verbundenen Gefahren zusammen.

Auf fast allen Firmengeländen gibt es Tore und manchmal auch Wachhunde. Außerdem muss der für diese Lieferung verantwortliche Mitarbeiter des Kunden vor Ort sein. Kann die Lieferung aus diesen Gründen beispielsweise nicht erfolgen, dann berechnet der Auftragnehmer eine zusätzliche Entschädigung.

Es kann vorkommen, dass die Flüssiggasbestellung die benötigte Gasmenge übersteigt. In diesem Fall wird nur das Gas in den Tank gefüllt, das nach den gesetzlichen Vorschriften erlaubt ist. Der im Tankwagen verbleibende Rest wird von der Bestellung abgezogen. Diese ergibt sich aus der Differenz aus Lieferschein und den Angaben der Gasmessinstrumente. Diese befinden sich sowohl am Fahrzeug als auch am Gastank des Unternehmens.

Der Lieferant berechnet nur das Flüssiggas, das er direkt übergibt. Die Lieferung versteht sich zu den angebotenen Tagespreisen.

Die Tanks haben jedoch auch bestimmten Kriterien zu entsprechen. Die Daten stehen auf den Dokumenten, die der beauftragte Mitarbeiter des Kunden dem Fahrer vor der Befüllung vorlegen muss. Gegebenenfalls fertigt der belieferte Kunde auch Kopien an, die er dem Fahrer der Flüssiggasbestellung übergibt.


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